Ein Parkstreifen ist ein anderer Straßenteil, es gelten die gesteigerten Sorgfaltspflichten beim Einfahren auf die Fahrspur nach § 10 StVO. Kommt es hierbei zu einem Unfall, gilt eine Haftung von 100%, auch wenn kurz danach sofort wieder auf dem Parkstreifen angehalten werden soll.
LG Saarbrücken, 13 S 34/23