Dieselskandal

Wurde ein Auto nach der Information der Öffentlichkeit, insbesondere der Ad-hoc-Mitteilung vom 22.09.2015, erworben, konnte der Käufer eines gebrauchten VW-Fahrzeugs EA 189 nicht mehr davon ausgehen, dass das Fahrzeug allen gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde. Dies gilt auch bzgl. der deliktischen Haftung des Herstellers.

BGH, VI ZR 236/20

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