Der Entschädigungssatz nach Sanden/Danner ist um eine Gruppe herabzusetzen, wenn das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist. Der Anspruch besteht auch, wenn das Fahrzeug aufgrund eines Irrtums über den Halter auf einem Hof eingesperrt wird und damit die Nutzung unmöglich ist. Dem Anspruch steht nicht entgegen, dass die ältere Anspruchstellerin an Krücken ging, da es sich um ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe handelte, das auch mit Knieproblemen fahrbar ist.
OLG Frankfurt, 26 U 39/22