Schmerzensgeldhöhe

Bei einer 85-jährigen Fußgängerin, die durch einen LKW am Bein überrollt wird und der der linke Unterschenkel amputiert werden muss, ist unter Berücksichtigung der weiteren Unfallverletzungen  (Gesichtsfraktur, Riss-/Quetschwunde am Hinterkopf, hypovolämer Schock durch hohen Blutverlust, Bänderzerrungen im HWS-Bereich und ein Zahnverlust) ein Schmerzensgeld von 70.000 € angemessen. Es muss bedacht werden, dass bei älteren menschen die Lebenserwartung mit dieser Einschränkung wahrscheinlich kürzer ist, andererseits sich aber ältere Menschen mit der Umstellung schwerer tun.

OLG Schleswig, 7 U 128/23

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert