Ein aufschaukelnder Anhänger ist nicht mangelhaft, wenn dieses mit einfachen Mitteln verhindert werden kann und der gewerbliche Käufer das Fahrverhalten nicht innerhalb von 2 Wochen (§ 377 HGB) geprüft hat. Eine nur optische Prüfung ist in soweit unzureichend.
Bei einem Starrdeichsel-Anhänger mit Einzel- oder Doppelachse müsse für eine ausreichende Anhänger-Stützlast Sorge getragen werden, um die spurführende Hinterachse des Zugfahrzeugs ausreichend zu belasten. Dies ist durch entsprechende Beladung oder ggf. Anpassung der Höhe der Anhängerkupplung möglich.
Hinweisbeschluss OLG Zweibrücken, 4 U 63/24