Wird trotz Aufforderung kein positives MPU-Gutachten vorgelegt, steht der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen zu. Dann gilt der Proband als ungeeignet.
OVG Saarbrücken, 1 B 43/24
Wird trotz Aufforderung kein positives MPU-Gutachten vorgelegt, steht der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen zu. Dann gilt der Proband als ungeeignet.
OVG Saarbrücken, 1 B 43/24