Wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe auf die Fahrerlaubnis verzichtet, um einer Entziehung nach mißglückter MPU zuvorzukommen, kann nach Wiedererteilung und erneutem erheblichen Verstoß sofort wieder eine MPU angeordnet werden.
BVerwG, 3 C 3.23
Hier wurde nach Cannabis-Verstößen und nicht bestandener MPU auf die Fahrerlaubnis verzichtet. Als diese nach später bestandener MPU wiedererteilt wurde, beging der Inhaber einen qualifizierten Rotlichtverstoß (mehr als 1 Sekunde). Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete zu Recht nach § 2a V 5 StVG eine MPU an, als diese nicht beigebracht wurde, entzog sie die Fahrerlaubnis. Der Verzicht privilegiert nicht gegenüber einer Entziehung.