Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf den gesetzlichen Erbteil, geht dessen (hoher) Freibetrag nicht auf den Enkel über. Erbschaftsteuerrecht folgt nicht dem Zivilrecht. Das ist verfassungsgemäß.
BFH, II R 13/22
Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf den gesetzlichen Erbteil, geht dessen (hoher) Freibetrag nicht auf den Enkel über. Erbschaftsteuerrecht folgt nicht dem Zivilrecht. Das ist verfassungsgemäß.
BFH, II R 13/22