Auch nach einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad mit mehr als 1,6 Promille ist eine MPU anzuordnen. Strafurteile entfalten in einem Entziehungsverfahren zu Gunsten des Betroffenen eine Bindungswirkung, zu Lasten des Betroffenen können sie mit gewichtigen Anhaltspunkten für ihre Unrichtigkeit bzgl. der tatsächlichen Feststellungen widerlegt werden.
VGH Baden-Württemberg, 13 S 1513/24