Von der Regelbuße kann zugunsten des Betroffenen nach unten abgewichen werden, wenn der Betroffene nur geringfügige Voreintragungen hat und nach der Tat an einem verkehrspsychologischen Seminar teilnimmt.
AG Eilenburg, 8 OWi 507 Js 55952/24
Von der Regelbuße kann zugunsten des Betroffenen nach unten abgewichen werden, wenn der Betroffene nur geringfügige Voreintragungen hat und nach der Tat an einem verkehrspsychologischen Seminar teilnimmt.
AG Eilenburg, 8 OWi 507 Js 55952/24