Reduzierung der Geldbuße 

Von der Regelbuße kann zugunsten des Betroffenen nach unten abgewichen werden, wenn der Betroffene nur geringfügige Voreintragungen hat und nach der Tat an einem verkehrspsychologischen Seminar teilnimmt.

AG Eilenburg, 8 OWi 507 Js 55952/24

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