Dauer der Fahrtenbuchauflage

Dem Halter eines Fahrzeugs darf aufgegeben werden, für die Dauer von 18 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er bei der Aufklärung von zwei aufeinanderfolgenden erheblichen Verkehrsverstößen nicht mitwirkt.

Hier ging es um eine Überschreitung von 9 km/h gemeinsam mit einem Handyverstoß, am Folgetag fuhr der Fahrer 21 km/h zu schnell. Beide Male konnte der Fahrer nicht ermittelt werden, das reichte für ein Fahrtenbuch für 18 Monate.

VG Gelsenkirchen, 14

K 6335/24

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