Alkohol auf dem E – Scooter und die Entziehung der Fahrerlaubnis

Es ist zweifelhaft, ob derzeit für E-Scooter nach der eKFV ein entsprechender Grenzwert der absoluten Fahruntauglichkeit mit dem erforderlichen Grad an Sicherheit bestimmt werden kann.

Die Regelvermutung des § 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis) ist auf E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge schon dem Grunde nach nicht anwendbar.

LG Potsdam, 25 Qs 7/25

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