Reifenplatzer und die Kasko

Für einen Unfall, bei dem die Vollkasko bezahlen muss, ist eine Einwirkung von außen irgendwie erforderlich. Platzt ein schon vorher beschädigter Reifen während der Fahrt ohne äußerliche Einwirkung und es kommt zu einem Unfall, stellt dies keinen Leistungsfall dar, die Kasko muss nicht zahlen. Unsere Schaden war in dem Bedingungen ausgeschlossen worden (AKB 2015).

OLG Dresden, 4 U 88/25

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