Zeitpunkt der Behördenentscheidung

Für die Beurteilung der Frage der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis ist auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen. Hier war die Fahrerin aus ungeklärten Ursachen nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Baum kollidiert. Anschließend setzte sie zurück und fuhr erneut gegen den Baum, mehrfach. Die Angabe, sie haben nur einem Tier ausweichen wollen, wurde als Schutzbehauptung gewertet. Eine ärztliche Untersuchung ergab, es bestehe bei weiterer Klärungsbedürftigkeit des Krankheitsbildes keine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, also eine unklare neurologisch-psychiatrische Auffälligkeit.

Und lediglich die Anregung der Einholung eines Gutachtens ersetzt nicht einen förmlichen Beweisantrag, auch dann nicht, wenn auf eine mündliche Verhandlung verzichtet wird. 

OVG Saarland, 1 A 223/24

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert