Ersatzfahrzeug nach einem Totalschaden

Da das identische Modell erst 3-4 Monate später geliefert werden konnte, kaufte der geschädigte Fahrer eines Tesla ein circa 15 % teureres Fahrzeug. Dies hatte mehr Motorleistung, dafür aber eine geringere Reichweite.

Geht so nicht, es müssen nur die Kosten für ein wirtschaftlich gleichwertiges Ersatzfahrzeug ersetzt werden.

Wonach sich die wirtschaftliche Gleichwertigkeit konkret bemisst, richte sich allein nach objektiven Gesichtspunkten. „Entscheidend ist daher nicht, wie gerade der Geschädigte den Wert seines alten Fahrzeuges und den Wert eines Ersatzfahrzeuges einschätzt, sondern ob eine Schätzung nach objektiven Wertmaßstäben zur Feststellung einer wirtschaftlichen Gleichwertigkeit der Fahrzeuge führt“. Und der Mehrwert zeigt sich im deutlich höheren Preis.

Klargestellt wurde dann noch, dass bei einer Laufleistung von knapp 1000 km der Kaufpreis für ein neues Fahrzeug zu erstatten ist.

BGH, VI ZR 47/26

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