Wer mehr als 40% über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit fährt, handelt erfahrungsgemäß vorsätzlich. Die Überschreitung ist an den Fahrgeräuschen und der vorüberziehenden Umgebung bemerkbar.
OLG Hamm, 4 RBs 91/16
Anmerkung:
Bei Vorsatz kann ein erhöhtes Bußgeld festgesetzt werden. Auch kann es sein, dass die Rechtsschutzversicherung nicht bezahlen muss (Leistungsausschluss bei vorsätzlichem Verhalten).
Eine wenig überzeugende Entscheidung. 40% Überschreitung bei 30 km/h bedeutet eine Geschwindigkeit von 42 km/h. Bei 120 km/h als Limit würde das 168 km/h bedeuten. Die Entscheidung ist zu pauschal.
Aufgepasst: Das Gericht entschied über eine innerörtliche Überschreitung (vorliegend Überholvorgang mit mehr als 50% Überschreitung). Würde man den Leitsatz anwenden, gäbe es für punktebewehrte Verstöße innerorts keinen Raum mehr für fahrlässiges Handeln…