Gelbe Ampel bedeutet: Anhalten

Springt eine Ampel von Grün auf Gelb, muss der Verkehrsteilnehmer grundsätzlich anhalten. Dies gilt zumindest, wenn er dies mit einer normalen Betriebsbremsung schaffen kann, notfalls muss auch die Haltelinie überfahren und vor der Lichtzeichenanlage angehalten werden.

Im entschiedenen Fall wollte eine Lkw-Fahrer zum Linksabbiegen in eine Kreuzung einfahren, nachdem die Ampel auf Gelb gesprungen war. Die Linksabbiegerspur war durch einen entsprechenden Abbiegepfeil gesondert geregelt. Ein entgegenkommender Rollerfahrer machte eine Vollbremsung und stürzte. Der LKW-Fahrer haftet zu 70 %, wesentlich wurde hierbei berücksichtigt, dass der LKW-Fahrer bei Gelblicht in die Kreuzung hereinfuhr. Die Mithaftung des Rollerfahrers ergab sich aus anderen Umständen.

OLG Hamm, 6 U 13/16

Anmerkung:

Die meisten Autofahrer geben sogar Gas, wenn eine Ampel von Grün auf Gelb wechselt. Dies ist gefährlich, grundsätzlich ordnet schon Gelblicht an, dass spätestens vor dem Kreuzungsbereich angehalten werden muss.

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert