Wer sich ohne eine entsprechende Genehmigung gem. § 3 Abs.II BtMG zur Eigenbehandlung chronischer Schmerzen Betäubungsmittel verschafft, ist nicht nach § 34 StGB gerechtfertigt. Die Tat ist strafbar.
BGH, 1 StR 613/15
Wer sich ohne eine entsprechende Genehmigung gem. § 3 Abs.II BtMG zur Eigenbehandlung chronischer Schmerzen Betäubungsmittel verschafft, ist nicht nach § 34 StGB gerechtfertigt. Die Tat ist strafbar.
BGH, 1 StR 613/15