BtM-Verschaffung zur Eigenbehandlung von Schmerzen

Wer sich ohne eine entsprechende Genehmigung gem. § 3 Abs.II BtMG zur Eigenbehandlung chronischer Schmerzen Betäubungsmittel verschafft, ist nicht nach § 34 StGB gerechtfertigt. Die Tat ist strafbar.

BGH, 1 StR 613/15

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