Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit eines notariell beurkundeten Vertrages wird nicht durch die Vorlage eines inhaltlich abweichenden Vertragsentwurfs widerlegt.
BGH, V ZR 295/14
In dieser Entscheidung bestätigt der BGH erneut die Bedeutung einer notariellen Beurkundung. Es soll sichergestellt werden, dass der Inhalt der Urkunde der mit der rechtlichen Tragweite vertraut gemachten Beteiligten entspricht.