Beweiswirkung einer notariellen Urkunde

Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit eines notariell beurkundeten Vertrages wird nicht durch die Vorlage eines inhaltlich abweichenden Vertragsentwurfs widerlegt.

BGH, V ZR 295/14

In dieser Entscheidung bestätigt der BGH erneut die Bedeutung einer notariellen Beurkundung. Es soll sichergestellt werden, dass der Inhalt der Urkunde der mit der rechtlichen Tragweite vertraut gemachten Beteiligten entspricht.

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