Ein Segway und die Trunkenheitsfahrt

Auch auf einem Segway kann man betrunken fahren. Es gelten die BAK-Grenzen, die für Kraftfahrzeuge gelten, also wird von absoluter Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille ausgegangen. Ein Segway wird insoweit als Kraftfahrzeug angesehen.

OLG Hamburg, 1 Rev 76/16

 

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