Der Autohändler muss sich die Täuschung durch den Fahrzeughersteller nicht zurechnen lassen. Es ist in rechtlicher Hinsicht zwischen Hersteller und Händler zu differenzieren.
OLG Hamm, 2 U 39/17
Der Autohändler muss sich die Täuschung durch den Fahrzeughersteller nicht zurechnen lassen. Es ist in rechtlicher Hinsicht zwischen Hersteller und Händler zu differenzieren.
OLG Hamm, 2 U 39/17