Eine Treueprämie sowie eine Schichtlage, die der Arbeitgeber für jede geleistete Arbeitsstunde an den Arbeitnehmer zahlt, sind mindestlohnwirksam. Sie sind in die Berechnung mit einzubeziehen.
Die Treueprämie wirkt sich aber auch erhöhend bei der Berechnung der Feiertagsvergütung und des Urlaubsentgelts aus.
BAG, 5 AZR 424/16