Wenn die Streitparteien einen Zivilprozess übereinstimmend für erledigt erklären, nachdem der bisher nicht anwaltlich vertretene Beklagte erst im Prozess die Einrede der Verjährung erhebt, so entspricht es billigem Ermessen, dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.
OLG Köln, 20 W 3/17