Biegt an einer Ampelkreuzung ein Fahrzeug nach links ab, obwohl für diese Fahrspur Rotlicht angezeigt war, und kommt es daraufhin zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs (der Grün hatte), so trägt der Linksabbieger die volle Haftung. Entlastend wirkt auch nicht, dass der Linksabbieger auf die falsche Ampel schaute, die für den Geradeausverkehr noch Grün zeigte.
OLG München, 10 U 4857/16