Die Dauer eines Rotlichtverstoßes (über 1 Sekunde liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor – da droht ein Fahrverbot) muss an der Haltelinie bestimmt werden. Wird ein Messgerät mit Induktionsschleifen (z.B. Traffipax Traffiphot) verwendet, muss eine Rückrechnung auf diesen Moment erfolgen.
OLG Düsseldorf, IV – 1 RBs 264/16