Wird ein KFZ auf einem privaten Garagenhof so vor einer Garage abgestellt, dass man nicht mehr aus der Garage rausfahren kann, darf das Fahrzeug auf Kosten des Halters abgeschleppt werden. Hier hatte die Enkelin so geparkt, der Halter musste das durch die Polizei veranlasste Abschleppen zahlen, da anders eine mögliche Nötigung nicht zu verhindern war.
VG Düsseldorf, 14 K 6193/17