Keine steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen für eine zusätzliche private Krankenversicherung

Wenn der Steuerpflichtige sowohl Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse als auch freiwillig privat krankenversichert ist, lediglich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 10 I Nr.3 EStG abziehen. Soweit Krankenversicherungsbeiträge nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind, können sie ebenfalls nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden (hier die Beiträge zu privaten Zusatzversicherungen).

BFH, X R 5/17

 

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