Es gibt keine gesetzliche Vermutung dafür, dass der Umgang mit den Großeltern dem Kindeswohl dient. Dies muss vielmehr positiv aus dem Blickwinkel des Kindes festgestellt werden.
OLG Brandenburg, 13 UF 152/17
Es gibt keine gesetzliche Vermutung dafür, dass der Umgang mit den Großeltern dem Kindeswohl dient. Dies muss vielmehr positiv aus dem Blickwinkel des Kindes festgestellt werden.
OLG Brandenburg, 13 UF 152/17