Fahrlässigkeit angenommen. Gut ausgebaute Autobahn, keine Gründe für die Geschwindigkeitsbeschränkung ersichtlich. Lediglich die Sicherheit der polizeilichen Kontrollstelle zählt nicht. Ein Schild übersehen? Das ist fahrlässig.
AG Erlangen, 6 OWi 911 Js 143549/18