Dem EuGH wurde vom LG Tübingen diese Frage vorgelegt. Das Landgericht vertrat die Ansicht, die Abgabe pro Haushalt stelle eine willentliche Umgestaltung des Einzugssystems dar und hätte der EU-Kommission mitgeteilt werden müssen. Auch habe das Beitragsaufkommen seit der Änderung deutlich zugenommen. Auch ging es um die Frage, ob eine staatliche Beihilfe gewährt würde.
Bereits Mitte Juli hatte das Bundesverfassungsgericht die Änderung im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt. Nunmehr hat auch der EuGH entsprechend entschieden.
EuGH, C-492/17
Deutscher Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen EU-Recht
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