Die Beschwerde gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung, Einsicht in Messdaten nicht zu gewähren, ist zulässig, aber unbegründet hinsichtlich aller Unterlagen, die nicht Gegenstand der Verfahrensakte sind.
LG Würzburg, 1 Qs 155/18
Anders entschied das LG München, das eine Beschwerde gegen die Entscheidung über die Nichtüberlassung von Rohmessdaten für unzulässig hielt.
LG München II, 2 Qs 33/18