Bei einem Grundstückskaufvertrag kann der Käufer fiktive Mängelbeseitigungskosten geltend machen. Die entgegenstehende Rechtsprechung des BGH zum Werkvertragsrecht findet keine Anwendung.
OLG Düsseldorf, I-24 U 194/17
Anmerkung: Das LG Darmstadt hatte nach einem Verkehrsunfall eine andere Meinung vertreten.