Die Eltern eines sechseinhalb Jahre alten Kindes haften aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung aus § 832 BGB, wenn das Kind unbeaufsichtigt im Bereich einer Tankstelle Kettcar fährt.
AG Zeitz, 4 C 22/18
Die Eltern eines sechseinhalb Jahre alten Kindes haften aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung aus § 832 BGB, wenn das Kind unbeaufsichtigt im Bereich einer Tankstelle Kettcar fährt.
AG Zeitz, 4 C 22/18