Abholen von Post kein Lieferverkehr

Wenn ein Rechtsanwalt mit seinem KFZ in eine für den Lieferverkehr freigegebene Fußgängerzone fährt, um in einer Postfiliale Post zu holen, handelt es sich nicht um Lieferverkehr.

OLG Köln, III-1 RBs 113/18 indow

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert