Haftungsquote an Ampelkreuzung bei unzulässiger Fahrweise

Verursacht ein Fahrzeugführer mit einem Gelblichtverstoß und einem Überholen (des vor ihm anhaltenden KFZ) über die Linksabbiegerspur mit anschließendem unzulässigen Geradeausfahren einen Unfall mit einem entgegenkommenden KFZ, das abbiegen will, so haftet der Fahrzeugführer vollständig. Die Betriebsgefahr des entgegenkommenden KFZ tritt vollständig zurück.

LG Essen, 3 O 75/17

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