Ist in Deutschland ein ausländischer Führerschein mit Sperrfrist zur Wiedererteilung entzogen worden und wurde nach Ablauf die Berechtigung für Deutschland nicht wiedererteilt, berechtigt ein Ersatzführerschein für den ausländischen Führerschein (aufgrund einer Verlustanzeige) nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland. Es handelt sich hierbei nicht um eine neue Fahrerlaubnis.
OLG Celle, 2 Ss 138/19