Wird werktags ein Brief innerhalb der Leerungszeiten in einen Briefkasten geworfen, kann davon ausgegangen werden, dass dieser Brief am nächsten Tag innerhalb Deutschlands zugestellt wird. Wird der Brief erst nach der letzten Leerungszeit eingeworfen, kann davon ausgegangen werden, dass die Beförderung insoweit am nächsten Werktag beginnt.
BGH, VI ZB 19/19
In diesem Verfahren ging es um den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil die Beförderungszeit des Briefes länger gedauert hat. Es durfte aber darauf vertraut werden, dass der Brief am nächsten Tag zugestellt wird. Etwas anderes kann nur gelten, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Verzögerung bei der Postzustellung vorliegen.