Fast jeder hat es schon mal irgendwo gehört: Ich wurde geblitzt, ein Bekannter hat die Punkte übernommen. Mittlerweile gibt es sogar professionelle Angebote im Internet für diese „Dienstleistung“.
Aber VORSICHT:
Hierbei handelt es sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt. Mit den falschen Angaben im Anhörungsbogen und dem daraufhin ergehenden Bußgeldbescheid kann eine mittelbare Falschbeurkundung verwirklicht werden, die nach § 271 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe geahndet wird. Für den „Punkte-Übernehmer“, der hierfür ein Entgelt erhält, ist nach Abs.III sogar Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren vorgesehen.
Eine falsche Angabe in einem Anhörungsbogen stellt übrigens nicht immer eine Straftat dar. Sofern aber ein Dritter benannt wird, kommt auch in diesem Fall eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB in Betracht.
TIPP:
Lieber gleich zu einem Anwalt, der sich mit Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren auskennt. Das erspart Ärger — und so manchen Punkt in Flensburg!