Im Rahmen der Verfahren über die Manipulationen an der Software von Kraftfahrzeugen wurde teilweise auch versucht, wegen falscher Informationen in den Darlehensverträgen einfach die Kreditverträge zu widerrufen, da es sich um verbundene Geschäfte handelte, wäre man so auch das Auto losgeworden. Der BGH hat in der näheren Vergangenheit die Verträge der BMW-Bank (XI ZR 650/18) und der Ford-Bank (XI ZR 11/19) hinsichtlich der Pflichtangaben im Falle eines Widerrufs (Tageszins, Kündigungsverfahren, Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung und Angaben zum Verzugszins) überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die entsprechenden Verträge ordnungsgemäß über die jeweiligen Positionen informieren. Die Darlehensverträge können also nicht widerrufen werden.
Kein Widerrufsjoker wegen falscher Angaben in Darlehensverträgen
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