Die Parteien haben sich Ende Februar vor dem OLG Braunschweig auf einen Vergleich geeinigt. VW zahlt je nach Fall zwischen 1350 und 6257 €. Jeder Geschädigte, der sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat, kann das Vergleichsangebot durch einen Anwalt seiner Wahl überprüfen lassen. Sofern dann der Vergleich angenommen wird, übernimmt VW die Kosten einer Erstberatung des Anwalts. Dies gilt nicht, wenn sich der Kläger dann trotzdem zu einer Klage entschließt.
Dieser Vergleich wurde außergerichtlich geschlossen, damit seine Wirksamkeit gegenüber den jeweiligen Kunden von VW nicht davon abhängt, dass 70 % der angeschlossenen beteiligten Personen ihn mittragen wollen.
Fristende für die Annahme des Vergleichsangebots ist der 20. April 2020.