Arbeitgeber können den Arbeitnehmern eine nach § 3 Nr. 11a EstG steuer- und sozialabgabenfreie Corona-Prämie bis zu 1.500 € zahlen. Diese Möglichkeit wurde jetzt bis zum 31.03.2022 verlängert. Allerdings wurde der Höchstbetrag von insgesamt 1.500 € nicht erhöht, es kann also diese Summe nur einmal bezahlt werden (natürlich auch in Teilbeträgen).
Steuerfreie Corona-Prämie
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