Die Fahreignung ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn im Rahmen einer Dauerbehandlung Medikamente eingenommen werden, die Amphetamin enthalten und auch drogentypische Ausfallerscheinungen beim Fahrerlaubnisinhaber festgestellt werden.
Insoweit ist bei derartigen Arzneimitteln zu prüfen, ob die Einnahme indiziert und ärztlich verordnet ist und ob das Medikament zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird. Auch ist zu prüfen, ob Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festgestellt werden können, die aus der Erkrankung oder der Medikation resultieren. Danach ist noch zu prüfen, ob der Betroffene in Situationen, in denen Einschränkungen gegeben sein können, am Straßenverkehr teilnehmen wird. Bei einer Dauerbehandlung mit Amphetamin sind diese Voraussetzungen noch enger zu fassen.
VG Koblenz, 4 L 455/22