Entscheidend für die nicht angepasste Geschwindigkeit ist, ob das Fahrzeug konkret noch sicher beherrschbar ist. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit stellt insoweit nur ein Indiz dar.
Die Geschwindigkeit ist anhand der konkreten (Verkehrs-) Situation sowie der Leistungsfähigkeit von Fahrer und Fahrzeug zu beurteilen. Es muss dem Täter darauf ankommen, die objektiv und subjektiv höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen.
KG Berlin, (3) 161 Ss 51/22