Grundsätzlich kann bei einer erstmaligen Alkoholfahrt erst ab 1,6 Promille eine MPU für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gefordert werden. Ausnahmsweise kann auch bei einer darunterliegenden Alkoholisierung eine MPU in Betracht kommen, wenn eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung ersichtlich ist und eine erneute Fahrt unter Alkoholeinfluss naheliegt. Dies wurde beispielsweise bei 1,3 Promille ohne Ausfallerscheinungen schon angenommen.
In Bayern ist dieser Annahme schon ab 1,1 Promille (absolute Fahruntauglichkeit) möglich. Im entschiedenen Fall hatte der Führerscheininhaber 1,22 Promille, ansonsten allerdings keinerlei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen.
VGH München, 11 CE 22.262