Grundsätzlich muss man beim Aussteigen darauf achten, niemanden zu schädigen. Kommt es in einer Spielstraße zu einer Kollision der Autotür mit einem zu schnell fahrenden Fahrzeug (hier 20 km/h statt 7 km/h), tritt jedoch die Betriebsgefahr des vorbeifahrenden Autos nicht vollständig zurück. Eine Haftungsquote des vorbeifahrenden Autos von 25% wurde ausgeurteilt.
LG Saarbrücken, 13 S 135/21