Vorschaden in der Kaskoversicherung

Wenn ein Vorschaden den Wiederbeschaffungswert beeinflusst, muss der Versicherungsnehmer zunächst die Vorschäden und dann die erforderlichen Reparaturschritte und deren Durchführung darlegen. Die pauschale Behauptung, der Sohn habe fachgerecht repariert, ist unzureichend.

OLG Bremen, 3 U 20/22

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert