Die 82-jährige Businsassin wollte an der nächsten Haltestelle aussteigen, betätigt das Haltesignal und stand bereits während der Fahrt auf. Sie hielt sich mit einer Hand an der Haltestange fest. Der Busfahrer musste eine Notbremsung machen, sie stürzte.
Es wurde eine Haftungsquote von 50 % zu 50 % festgelegt. Ein Fahrgast muss im Stadtverkehr jederzeit mit plötzlichem Bremsen rechnen. Er hat grundsätzlich so lange sitzen zu bleiben, bis der Bus die Haltestelle erreicht. Fahrgäste im fortgeschrittenen Alter sollten sich bei der Nutzung eines Stehplatzes mit beiden Händen an der Haltestange festhalten.
Hier lag noch die Besonderheit vor, dass der Busfahrer beim Abbiegen zunächst eine Fußgängerin übersehen hatte und dann eine scharfe Notbremsung vornehmen musste.
OLG Schleswig, 7 U 125/22