Der Betroffene hatte anscheinend sämtliche Verkehrsverstöße begangen, bevor die Ermahnung und Verwarnung nach dem Fahreignungs-Register-System erfolgten. Allerdings hatte zum Zeitpunkt der jeweiligen Maßnahmen die Behörde noch keine Kenntnis von den weiteren Taten. Anschließend wurde ihm zurecht die Fahrerlaubnis entzogen, da er acht Punkte angesammelt hatte. Es kommt insoweit nicht darauf an, dass er vor dem Erreichen dieser Marke die Chance erhält, sein Fahrverhalten zu ändern. Insoweit ist es unerheblich, wann er die Ermahnung und die Verwarnung erhalten hat. Es kommt für die jeweilige Maßnahme nur auf die Kenntnis der Behörde an.
VG Koblenz, 4L 577/2 .KO